Als "individuelle Gesundheitsleistungen -IGeL" werden Leistungen bezeichnet, die aus medizinischer Sicht sinnvoll sein können aber deren Nutzen in keiner Studie belegt werden kann oder solche, die unter den erweiterten Begriff der "kosmetischen Eingriffe" fallen. Allen diesen Leistungen gemein ist aber, dass sie von keiner gesetzlichen und selten von privaten Versicherungen übernommen werden.
Zu solchen Leistungen gehören:
- Hyluronsäure-Spritzen in Gelenke bei Arthrose
- aktiviertes Plasma bei Arthrose und Achillodynie / Epikondylitis etc
- Operationen bei Atheromen (Grützbeutel), Lipomen (Fettgewebsgeschwulsten), Fibromen (Bindegewebsveränderungen) und anderen gutartigen Veränderungen
- Narbenkorrekturen (aus kosmetischen Gründen)
- Vasektomie (Unterbindung der Samenleiter)
- Beschneidungen
- Besenreiser
und natürlich sämtliche ästhetisch-chirurgische Eingriffe und Behandlungen, deren Leistungsspektrum Sie unter "Ästhetische Chirurgie" finden
Gerne beraten wir Sie zu den angebotenen Leistungen und informieren Sie zu den entstehenden Kosten, die sich nach GOÄ berechnen.